Kirchenverwaltungswahl - 24. November 2024

Hier finden Sie einige wichtige Informationen, Links und Downloads zum Thema Kirchenverwaltungswahl

  • ALLGEMEINES


Am 24. November 2024 werden unter dem Motto „Kirche verwalten – Zukunft gestalten“ in allen Kirchenstiftungen im Bistum Regensburg neue Kirchenverwaltungen gewählt und damit auch in unseren Kirchenstiftungen St. Vinzenz von Paul Auloh und Mariä Heimsuchung Frauenberg.
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung rechtlich vertritt und die Geschicke der Pfarrei lenkt. Sie trägt die Verantwortung für die Finanzen, die Gebäude und das Personal der Gemeinde. Die Kirchenverwaltung ist das Gremium der ehrenamtlichen Leitung der katholischen Pfarrgemeinde.
Als Mitglied der Kirchenverwaltung haben Sie die Möglichkeit, die Zukunft der Gemeinde aktiv mitzugestalten. Sie können sich dafür einsetzen, dass die Kirche weiterhin ein Ort des Glaubens, der Gemeinschaft und des Miteinanders ist.


  • WÄHLBARKEIT


In die Kirchenverwaltung gewählt werden kann, wer

  1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
  2. im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat,
  3. kirchensteuerpflichtig (also nicht ausgetreten) ist und
  4. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.


Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden direkt von den Wahlberechtigten der Gemeinde gewählt und sind somit deren Vertretung. Wahlberechtigt sind alle volljährigen Katholiken, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.


Bitte merken Sie sich den Wahltermin bereits vor. Selbstverständlich ist bei Verhinderung auch Briefwahl möglich. Die genauen Informationen zur Durchführung der Kirchenverwaltungswahl entnehmen Sie einstweilen bitte der Wahlordnung unterhalb.


Sofern Sie sich für eine Mitarbeit in einer unserer Kirchenverwaltungen interessieren, melden Sie sich bitte über das Pfarrbüro an Herrn Pfarrer David Golka bzw. an den Wahlausschuss.



  • BEKANNTMACHUNG DER WAHLAUSSCHÜSSE


Für die Kirchenverwaltungswahl in unserer Pfarrei wurden jeweils für die Kirchenstiftungen St. Vinzenz von Paul Auloh und Mariä Heimsuchung Frauenberg Wahlausschüsse gebildet. Ein Wahlausschuss besteht aus dem Pfarrer und vier Mitgliedern. Der Pfarrgemeinderat hat für jeden Wahlausschuss zwei Mitglieder gewählt. Zwei weitere Mitglieder wurden jeweils in den amtierenden Kirchenverwaltungen Auloh und Frauenberg gewählt. Aus seiner Mitte wählte anschließend jeder Wahlausschuss einen Vorsitzenden, Stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schriftführer.


Dem Wahlausschuss für die Kirchenstiftung St. Vinzenz von Paul Auloh gehören folgende Personen an:
Günther Fohrer, Vorsitzender
Anton Schmucker, Stv. Vorsitzender
Georg Stemberger, Schriftführer
Christine Yblagger, PGR-Sprecherin
David Golka, Pfarrer



Der Wahlausschuss für die Kirchenstiftung Mariä Heimsuchung Frauenberg setzt sich wie folgt zusammen:
Maria Dollinger-Wackerl, Vorsitzende
Maximilian Dendel, Stv. Vorsitzender
Bernhard Nußbaumer, Schriftführer
Sofie Königsbauer, stv. PGR-Sprecherin
David Golka, Pfarrer




  • WAHLLOKAL UND WAHLZEITEN


Das Wahllokal in AULOH ist am 24.11.24 geöffnet von 9 Uhr bis 12 Uhr im Pfarrheim (Wahllokal).

Zusätzlich ist das Wahllokal in Auloh geöffnet: am 23. November von 17 bis 19 Uhr.


In FRAUENBERG ist das Wahllokal am 24. November 2024 von 09.30 bis 12 Uhr in ehemaligem Schulgebäude geöffnet.



  • HINWEISE ZUR WAHLORDNUNG





Der Wahlausschuss Auloh hat aus den eingegangenen Wahlvorschlägen folgende Wahlliste zusammengestellt, die hiermit veröffentlicht wird:


Bachmann Ralf 

Schmucker Anton
Ramsauer Siegfried 

Zeilhofer Erika


Einsprüche gegen die Wählbarkeit der Genannten sind innerhalb von 7 Tagen nach Beginn des Aushangs beim Wahlausschuss (Pfarramt) geltend zu machen.

Landshut, am 20.10.2024 




Der Wahlausschuss Frauenberg

hat aus den eingegangenen Wahlvorschlägen folgende Wahlliste zusammengestellt, die hiermit veröffentlicht wird:


Daffner Bernhard

Kolbeck Andreas

Nußbaumer Bernhard

Weindl Markus


Einsprüche gegen die Wählbarkeit der Genannten sind innerhalb von 7 Tagen nach Beginn des Aushangs beim Wahlausschuss (Pfarramt) geltend zu machen.

Landshut-Frauenberg, am 20.10.2024

 
 
 
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